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Assistive Technologien als Lösung gegen den Fachkräftemangel

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21. Feb 2025

Die SozialstiftungNRW fördert ein innovatives Modellprojekt zum Einsatz von technischen Assistenzlösungen, um Teilhabemöglichkeiten zu erweitern. Im Herbst startete die Stiftung ein neues Modellprojekt zur Förderung assistiver Technologien im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe.

Das richtungsweisende Vorhaben, das an zehn Standorten in ganz Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, soll den Einsatz digitaler und technischer Hilfsmittel zur Unterstützung eines selbstbestimmten Wohnens und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erproben und weiterentwickeln. 

Der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL, übergab im Rahmen der Auftaktveranstaltung am Dienstag der Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gGmbH den Förderbescheid über 175.000 €.

Mehr Innovation dank großzügiger Förderung: Stiftungsratsvorsitzender Marco Schmitz, MdL, übergibt den Förderbescheid der SozialstiftungNRW an Lebenshilfe-Geschäftsführer Jerome Major, Christina Ising (Bereichsleitung Lebenshilfe) und Lothar Jonietz (Leitung Lebenshilfe Wohneinrichtung Peckelsheim).
Mehr Innovation dank großzügiger Förderung: Stiftungsratsvorsitzender Marco Schmitz, MdL, übergibt den Förderbescheid der SozialstiftungNRW an Lebenshilfe-Geschäftsführer Jerome Major, Christina Ising (Bereichsleitung Lebenshilfe) und Lothar Jonietz (Leitung Lebenshilfe Wohneinrichtung Peckelsheim).

Selbstbestimmt leben – für viele Menschen mit geistiger Behinderung nicht selbstverständlich.

Die Lebenshilfe Brakel geht mit einem neuen Projekt einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Durch den Einsatz assitiver Technologien wie Sensorik, Sprachsteuerung und Künstlicher Intelligenz (KI) soll die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht, die Sicherheit verbessert und die Fachkräfte entlastet werden.

Moderne Technologien für mehr Sicherheit und Eigenständigkeit 

Im Fokus des Projektes steht der Einsatz intelligenter Systeme, die den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner erleichtern. So werden in einer Wohnstätte mit 24 Plätzen Sensoren in den Zimmern installiert, um Stürze, epileptische Anfälle oder Herzinfarkte frühzeitig zu erkennen und Notfallmeldungen auszulösen. Zudem werden Vitalwerte wie Puls, Blutdruck und Sauerstoffsättigung automatisch in die digitale Dokumentation übertragen. 

Ein weiteres Kernelement ist die Sprachsteuerung, die auf zwei Ebenen eingesetzt wird:

  • Die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten kann durch die Spracheingabe der Fachkräfte erleichtert werden. Dabei sprechen sie einfach in ein Mikrofon oder ein Gerät, und das Gerät schreibt automatisch auf, was sie sagen. Das ist sehr praktisch, weil es viel schneller geht, als alles mit der Hand zu schreiben. So bleibt mehr Zeit für andere Aufgaben, und Fehler beim Tippen werden vermieden. 
  • Die Sprachsteuerung macht es einfacher sich zu informieren, zu kommunizieren und Anliegen zu äußern. So können Bewohner mehr Kontrolle über ihren Alltag behalten und sich besser ausdrücken.

Zusätzlich wird ein KI-gestütztes Assistenzsystem entwickelt, das individuelle Unterstützungsbedarfe erkennt und maßgeschneiderte Hilfen vorschlägt. „Dieses Projekt ist ein großer Fortschritt für mehr Selbstbestimmung und Sicherheit. Assistive Technologien ermöglichen neue Wege für ein unabhängigeres Leben und entlasten gleichzeitig die Fachkräfte“, sagte Marco Schmitz, MdL, am Dienstag bei der Übergabe des Förderbescheids.

Kooperation und nachhaltige Umsetzung

Das Projekt ist Teil eines übergreifenden Verbundprojektes mit zehn Trägern und wird wissenschaftlich begleitet. Neben der Erprobung neuer Technologien steht der Erfahrungsaustausch mit anderen Einrichtungen im Fokus. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen langfristig in weitere Bereiche der Lebenshilfe übertragen werden. „Durch dieses Projekt können wir aktiv an der Entwicklung und Implementierung zukunftsweisender Lösungen mitwirken, um die Teilhabe und das Leben vieler Menschen zu verbessern.“, erklärte Jerome Major, Geschäftsführer der Lebenshilfe Brakel, „Zudem werden wir unsere internen Prozesse weiter digitalisieren können, damit unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mehr Zeit für unsere Kunden haben.“

Insgesamt 2,5 Millionen Euro für das Verbundvorhaben

Die SozialstiftungNRW stellt für das Verbundvorhaben eine Fördersumme von insgesamt 2,5 Millionen Euro bereit. Diese Mittel werden genutzt, um die technische Ausstattung der Standorte zu finanzieren, Schulungen für Fachkräfte anzubieten sowie die wissenschaftliche Evaluation des Projekts sicherzustellen. Das Modellprojekt ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt und soll nachhaltige Impulse für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen setzen.

„Wir sehen in diesem Modellprojekt die Chance, einen wichtigen Beitrag zur digitalen Inklusion zu leisten. Es geht darum, wie assistive Technologien sinnvoll eingesetzt werden können, um Menschen mit Behinderungen ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Lebensqualität zu ermöglichen und gleichzeitig das Fachpersonal in den Einrichtungen zu entlasten“, erklärt Marco Schmitz.

Zu den jeweiligen Projektstandorten werden einzelne Pressemitteilungen mit den jeweiligen Projektschwerpunkten veröffentlicht.

Die SozialstiftungNRW

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. 

Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.